Abfindung

Die Trennung von einem Mitarbeiter kann nicht nur durch eine Kündigung erfolgen. In der betrieblichen Praxis wird vielfach eine einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag durchgeführt. In Rahmen eines solchen Aufhebungsvertrages wird dann in der Regel vereinbart, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine bestimmte Abfindungssumme zahlt. Dies ist aber nur eine Möglichkeit einer Abfindungsregelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der Beitrag informiert über Ziele, Anspruchsgrundlagen und Berechnungsgrundsätze der Abfindung. Verdeutlicht werden die Vor- und Nachteile einer Abfindungszahlung nach dem neuen § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Die Vereinbarung einer rechtssicheren Abfindung wird in zwei Schritten anschaulich beschrieben.