er dann eine erneute Veränderung verlangt, kann der Arbeitgeber dies ablehnen.
  • Ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung besteht nur dann, wenn die Stundenreduzierung für mindestens drei Monate erfolgt.
  • Der Beitrag schildert die zu berücksichtigenden Grundsätze der Elternzeit und klärt die wichtigsten Punkte rund um die Teilzeitbeschäftigung.

    er dann eine erneute Veränderung verlangt, kann der Arbeitgeber dies ablehnen.
  • Ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung besteht nur dann, wenn die Stundenreduzierung für mindestens drei Monate erfolgt.
  • Der Beitrag schildert die zu berücksichtigenden Grundsätze der Elternzeit und klärt die wichtigsten Punkte rund um die Teilzeitbeschäftigung.

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    Elternzeit

    Eine Arbeitnehmerin (oder ein Arbeitnehmer) kann selbst entscheiden, wann sie (er) Elternzeit nimmt. Darüber hinaus steht den Eltern gemäß § 15 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit zu, jedoch sind auch hier wichtige Regelungen zu berücksichtigen:

    • Die Reduzierung der Wochenstunden auf bis zu 30 Stunden pro Woche ist möglich, gemäß § 15 Abs. 7 BErzGG muss aber die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen.
    • Eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit ist maximal zweimal möglich. Sofern der Mitarbeit