Nach der beruflichen Kündigung: Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung?

Wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, muss der Arbeitgeber nicht notwendiger Weise eine Abfindung zahlen. Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung steht einem Beschäftigten nur in Ausnahmefällen ein Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung zu. Diese Rechtslage führte in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Um Klarheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber das Kündigungsschutzgesetz durch den § 1a ergänzt. Die neue Norm gewährt dem Arbeitnehmer in bestimmten Fällen einen Anspruch auf die Abfindungsleistung. Über die Einzelheiten berichtet dieser Beitrag.