Internetnutzung am Arbeitsplatz
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann eine zeitintensive Privatnutzung des Internets zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies ist selbst dann möglich, wenn der Chef das private Surfen im Internet nicht ausdrücklich verboten hat. Der Beitrag greift die aktuelle Entscheidung auf und klärt u.a. folgende Fragen:
- Darf der Mitarbeiter das Internet am Arbeitsplatz auch privat nutzen und in welchem Maße?
- Was gilt, wenn der Arbeitgeber keine ausdrücklichen Regelungen getroffen hat, aber die private Internetnutzung stillschweigend duldet?
- In welchen Fällen ist eine Abmahnung bzw. Kündigung (ggf. auch fristlose Kündigung) gerechtfertigt?
Gesprächspartner ist Heino Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln.
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