Ärztliche Aufklärungspflicht
Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt erneut klar: Der Arzt muss ausdrücklich auf die Nebenwirkungen von Medikamenten hinweisen, die in Verbindung mit dem Rauchen entstehen können. Das Gericht hatte über den Fall einer Patientin zu entscheiden, die gegen gynäkologische Beschwerden ein Medikament eingenommen und bereits nach sechs Wochen einen Schlaganfall erlitten hatte. Dies war nachweislich auf die Wechselwirkung des Medikaments mit Nikotin zurückzuführen. Der Beitrag greift die aktuelle Entscheidung auf und erläutert die Rechtslage u.a. zu folgenden Fragestellungen:
- Wann muss der Arzt einen Patienten über allgemeine bzw. über schwerwiegende Nebenwirkungen aufklären?
- In welchem Umfang muss aufgeklärt werden?
- Wann kann der Hinweis auf den Beipackzettel oder die Aushändigung eines Infoblattes das Aufklärungsgespräch ersetzen?
- Darf der Arzt auf die Eigenverantwortung des Patienten vertrauen und auf gezielte Aufklärung verzichten?
Gesprächspartner ist Dr. Dirk Ciper, Rechtsanwalt und Fachautor der Buches „Kunstfehler in der Medizin”.
|