Privatinsolvenz – Ein langer Weg bis zum Schuldenerlass
Wer hoffnungslos überschuldet ist, kann als Privatperson Zahlungsunfähigkeit anmelden. In solchen Fällen wird von den Gerichten – in der Regel – ein so genanntes Verbraucherinsolvenzverfahren in die Wege geleitet. Das Verfahren kann – nach etwa sechs Jahren – für den Schuldner mit einer Restschuldbefreiung enden. Er ist dann schuldenfrei und bekommt damit die Chance, sich finanziell wieder auf die Beine zu stellen. Wer aber meint, nun auf relativ einfache Art und Weise seine angehäuften Schulden loszuwerden, der irrt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist langwierig und gliedert sich in mehrere Phasen.
Vorgestellt werden
- die einzelnen Phasen des Verbraucherinsolvenzverfahrens,
- die Voraussetzungen eines Schuldenerlasses,
- die aktuellen Modernisierungspläne.
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